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BKB BAU Leipzig

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, zu denen wir Bauleistungen anbieten und ausführen. Was im Einzelvertrag steht, geht diesen Bedingungen immer vor.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bauleistungen zwischen der Bkb Bau GmbH, Engelsdorfer Straße 396, 04319 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Regelungen im Einzelvertrag, im Angebot oder im Verhandlungsprotokoll gehen diesen AGB vor.

Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zusätzlich die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, soweit ihre Geltung im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nicht.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website ist kein Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Ausführung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die im Angebot genannten Positionen sowie die dem Angebot zugrunde liegenden Pläne, Leistungsverzeichnisse und Gutachten.

Angebote werden auf Grundlage der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen kalkuliert. Erweisen sich diese Unterlagen als unrichtig oder unvollständig, insbesondere Baugrundverhältnisse, Bestandspläne oder Massen, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Anpassung von Vergütung und Ausführungsfristen.

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung

Geschuldet sind die im Vertrag beschriebenen Leistungen. Der Auftragnehmer führt sie nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen aus.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen. Für deren Leistungen haftet er wie für eigene.

Technisch notwendige oder geringfügige Abweichungen von der Leistungsbeschreibung bleiben vorbehalten, soweit sie den Wert und die Gebrauchstauglichkeit der Leistung nicht beeinträchtigen und dem Auftraggeber zumutbar sind. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit:

  • eine geräumte, befahrbare und tragfähige Baustellenzufahrt sowie ausreichende Lager- und Arbeitsflächen;
  • Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom im erforderlichen Umfang;
  • alle für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Pläne, Statiken und Bodengutachten;
  • die Absteckung der Hauptachsen und Höhenfestpunkte, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart;
  • Angaben über den Verlauf vorhandener Leitungen und Kabel im Baufeld.

Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend. Nachweisbare Mehrkosten, insbesondere Wartezeiten und Vorhaltekosten, trägt der Auftraggeber.

§ 5 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Bauleistungen an Unternehmer kann die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG greifen.

Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist zur Zahlung fällig; ist nichts vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte von Verbrauchern nach § 641 Abs. 3 BGB bleiben unberührt.

§ 6 Ausführungsfristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie verlängern sich angemessen bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Witterungseinflüssen, die eine fachgerechte Ausführung verhindern, bei Behinderungen durch Vorgewerke, bei fehlender Mitwirkung des Auftraggebers sowie bei höherer Gewalt.

Der Auftragnehmer zeigt Behinderungen unverzüglich an und teilt die voraussichtliche Dauer mit.

§ 7 Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen (§ 640 BGB). Auf Verlangen einer Vertragspartei wird förmlich abgenommen und ein gemeinsames Abnahmeprotokoll erstellt.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. In sich abgeschlossene Teile der Leistung können gesondert abgenommen werden.

§ 8 Mängelansprüche

Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Bei Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Ist die Geltung der VOB/B wirksam vereinbart, gilt die dort vorgesehene Frist.

Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen und so zu beschreiben, dass sie nachvollzogen werden können. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Nimmt der Auftraggeber ohne vorherige Fristsetzung selbst Änderungen vor oder lässt er sie durch Dritte vornehmen, entfallen Mängelansprüche insoweit, als dadurch die Feststellung oder Beseitigung des Mangels unmöglich oder wesentlich erschwert wird.

Für Schäden, die auf normaler Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder auf Eingriffen Dritter beruhen, wird keine Gewähr übernommen.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind (§§ 946, 94 BGB).

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei einem Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 650l BGB). Dasselbe gilt für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden (§ 312g BGB).

Die maßgebliche Widerrufsbelehrung mit Beginn und Berechnung der Frist sowie das Muster-Widerrufsformular erhalten Verbraucher gesondert mit den Vertragsunterlagen. Für den Widerruf genügt eine eindeutige Erklärung an die im Impressum genannten Kontaktdaten.

Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 12 Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Meinungsverschiedenheiten klären wir am liebsten direkt. Sprechen Sie uns an, bevor daraus ein Streit wird: +49 (0) 341 3086 4386 oder info@bkb-gmbh.de.

§ 13 Haftung für Inhalte und Links dieser Website

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Angaben zu Preisen, Verfügbarkeiten und Leistungen auf dieser Website sind unverbindlich. Verbindlich ist allein das schriftliche Angebot zu Ihrem Bauvorhaben.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in Leipzig. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: August 2026. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung.

Anrufen: +49 (0) 341 3086 4386